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HOCH DIE TASSEN!

Das Arbeiterlied als schützenswerte Kulturform im Sinne der UNESCO anerkannt

Die Kultusministerkonferenz hat im Dezember 2014 die Empfehlung einer unabhängigen Expertenkommission bestätigt und neben 26 weiteren Nominierungen auch das „Arbeiterlied” in das deutsche Verzeichnis des schützenswerten Kulturerbes (im Sinn der UNESCO-Charta immaterielles Kulturerbe) aufgenommen. Ein großer Erfolg der, von zahlreichen KünstlerInnen, HistorikerInnen, KulturwissenschaftlerInnen, GewerkschafterInnen und Musikprofessoren unterstützen Initiative. Der Antrag wurde beim Kultusministerium NRW von Dr. Joachim Hetscher, eingereicht.

Die InitiatorInnen für den Antrag „Lieder der Arbeiterbewegung” waren: Udo Achten (Historiker, Düsseldorf) Dr. Karl Adamek (Musiksoziologe, Hattingen), Frank Baier (Ruhrgebietsliedermacher, Duisburg), Torsten Bewernitz (Kurator der Mannheimer Ausstellung zur Geschichte der Arbeiterbewegung – TECHNOSEUM Mannheim), Michael Bexen (Mitarbeiter des IG Metall Bildungszentrums Beverungen), Carolin Burfeind (Leiterin Zentralbibliothek, Archiv und Dokumentation der IG Metall, Frankfurt), Prof. Hartmut Fladt (Musikwissenschaftler, Berlin), Holger Gorr (Soziologe, Historiker, Frankfurt), Edith Großpietsch (Kulturarbeiterin, Offenbach), Matthias Henk (Schallplattenversand JUMP UP, Angestellter, Bremen), Dr. Joachim Hetscher (Liedermacher, Journalist, Münster), Dr. Lutz Kirchenwitz (Kulturwissenschaftler, Berlin) Michael Kleff (Chefredakteur des Musikmagazins FOLKER, Bonn), Bernd Köhler (Liedermacher und Grafiker, Mannheim), Werner Kraus (Leiter des IG Metall Bildungszentrums Beverungen), Hein und Oss Kröher (Volkssänger und Liedermacher, Pirmasens), Ulrike Obermayr (IG Metall Vorstand, Bereichsleiterin Bildungsarbeit, Frankfurt), Feridje Rreca (Mitarbeiterin des IG Metall Bildungszentrums Beverungen), Dr. Jürgen Schebera (Literatur- und Musikhistoriker, Berlin), Dr. Horst Steffens (Kurator der Mannheimer Ausstellung zur Geschichte der Arbeiterbewegung – TECHNOSEUM Mannheim).

Die Gutachten zum Antrag wurden erstellt von: Prof. Dr. Dr. h.c. Hermann Raue (Ehrenpräsident der Hochschule für Musik und Theater, Hamburg) und
Franz-Josef Möllenberg (ehemaliger Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten - NGG)

 

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„Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung” – Auszug aus der Erklärung zur Expertenkommision
(Der Antrag zur Anerkennung wurde länderübergreifend gestellt, eingereicht durch Nordrhein-Westfalen)

Im Rahmen von Aktionen der Arbeiterbewegung werden seit dem 19. Jahrhundert charakteristische Lieder gesungen. Das Singen dieser Lieder ist Ausdruck einerseits von Benachteiligung und Unterdrückung lohnabhängiger Beschäftigter, andererseits aber auch von ihrer Gegenwehr und Zukunftsgewissheit. Die Lieder weisen häufig einen positiven Bezug zur grenzüberschreitenden Solidarität und zum Streben nach Frieden zwischen den Völkern auf. Viele sind Übersetzungen aus anderen Sprachen, wie beispielsweise „Die Internationale“ oder „Bella Ciao“. Die Lieder der Arbeiterbewegung erreichten im deutschen Kulturraum eine hohe künstlerische Entwicklung durch musikalisch innovative Adaptionen und Weiterentwicklungen durch Kurt Weill, Hanns Eisler und Bertolt Brecht. Das Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung ist über weite Strecken der deutschen Geschichte verboten und unterdrückt worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste es zunächst wiederentdeckt und von der Arbeiterbewegung neu angeeignet werden. Auch heute noch weist die Praxis eine große Lebendigkeit auf, die, von den Medien weitgehend unbeachtet, bei Versammlungen oder anlässlich von Streiks und anderen gewerkschaftlichen Auseinandersetzungen sowie in der Neuentstehung von Liedern zum Ausdruck kommt.

 

> PDF-Download der komplette Erklärung

 

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Aus der gemeinsame Pressemitteilung von KMK, BKM und DUK *
27 Kulturformen ins deutsche Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen

Deutschland nimmt 27 Traditionen und Wissensformen in sein neues bundesweites Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf und setzt damit das entsprechende UNESCO-Übereinkommen um. Zu den lebendigen Traditionen, die die Kriterien erfüllen, zählen zum Beispiel das Chorsingen, die Morsetelegrafie, die Flößerei und die Orgelbautradition. Außerdem nominierten die Experten aus den 27 Kulturformen die Genossenschaftsidee für die internationale „Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit“. Die Kultusministerkonferenz hat am 11. Dezember 2014 die Empfehlungen eines unabhängigen Expertenkomitees bestätigt.

„Das bundesweite Verzeichnis ist ein Spiegelbild der kulturellen Vielfalt in Deutschland. Und es macht gleichzeitig deutlich, mit welchem großartigen Engagement die Zivilgesellschaft traditionelle kulturelle Bräuche und Techniken bis heute pflegt, modern interpretiert und an nachfolgende Generationen weitergibt“, sagte KMK-Präsidentin Sylvia Löhrmann. Kulturstaatsministerin Monika Grütters betonte: „Das immaterielle kulturelle Erbe steht für unsere lebendige Alltagskultur. Sie ist Ausdruck der kulturellen Vielfalt in Deutschland und soll dazu beitragen, dass gelebte Traditionen, die das Selbstverständnis der Kulturnation Deutschland prägen, erhalten, fortgeführt und weiterentwickelt werden. Auch für zukünftige Generationen wird durch eine Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis das öffentliche Bewusstsein für diese Traditionen gestärkt.“

Die Genossenschaftsidee wird der UNESCO als erste internationale Nominierung vorgeschlagen

Deutschland wird seine erste Nominierung bei der UNESCO im März 2015 einreichen. Die Aufnahme der Genossenschaftsidee würde der internationalen Vielfalt des immateriellen Kulturerbes eine neue Facette hinzufügen. Bislang ist eine solche Form der gesellschaftlichen Selbstorganisation auf den UNESCO-Listen nicht vertreten. Die Genossenschaftsidee wurde gemeinsam von Gruppen aus Rheinland-Pfalz und Sachsen vorgeschlagen und mit Empfehlungen beider Länder weitergeleitet.

Insgesamt waren 83 Traditionen und Wissensformen nach einer Auswertung durch die Bundesl?nder in der engeren Wahl. Zu den ersten Aufnahmen in Deutschland gehören auch regionale Bräuche wie die Lindenkirchweih in Limmersdorf (Franken), das friesische Biikebrennen und der rheinische Karneval. Das Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission (DUK) bewertete die 83 Vorschläge anhand fachlicher Kriterien. Neben den 27 aufgenommenen Kulturformen befinden sich 22 weitere Vorschläge noch im Verfahren. Davon sind 13 wegen fehlender Informationen zurückgestellt worden, 9 Anträge liegen für ein Register „Guter Praxisbeispiele“ vor, mit denen sich das Expertenkomitee 2015 befassen wird. 34 Vorschläge wurden nicht zur Aufnahme ins bundesweite Verzeichnis empfohlen.

* Erklärung der Abkürzungen: KMK (Kultusminister.Konferenz), BKM (Bundesministerium für Kultur und Medien), DUK (Deutschen UNESCO-Kommission)

 

> PDF-Download des kompletten Dokuments

 

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